Mit der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen vom 15.05.2012 wurden für Rheinland-Pfalz die in der aktuellen Liste der Technischen Baubestimmungen
in der Fassung Dezember 2011 enthaltenen technischen Regeln eingeführt.
Dabei wurden im Bereich der Standsicherheit baulicher Anlagen aufgrund der europäischen Harmonisierung eine Reihe nationaler Bemessungsregeln
durch Eurocodes ersetzt.
Mit Stichdatum 01.07.2012 wurden u. a. die wesentlichen Teile der nachfolgend in Kurzform aufgeführten Eurocodes zur Bemessung und Konstruktion
von baulichen Anlagen verbindlich eingeführt.

EC 0 - Grundlagen der Tragwerksplanung
EC 1 - Einwirkungen
EC 2 - Stahlbeton- und Spannbetonbau
EC 3 - Stahlbau
EC 4 - Verbundbau
EC 5 - Holzbau
EC 7 - Grundbau
EC 9 - Aluminiumbau